Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kosten
Pro Training CHF 38.00 (Einzeltraining)
5er Abo CHF 175.00
10er Abo CHF 350.00, 11. Training gratis
Die Beträge können bar beglichen werden oder auf das folgende Konto überwiesen werden:
Kontoverbindung Bank BSU, Nicole Neukomm, SMC Swiss Mantrailing Coaching, 8600 Dübendorf
IBAN CH70 0688 8615 1819 4509 3
Auch eine TWINT-Überweisung via QR Code ist selbstverständlich möglich.
Trainings
- Anmeldungen erfolgen bis spätestens 2 Tage vor dem nächsten Training.
- Abmeldungen erfolgen grundsätzlich bis spätestens 24 h vor dem Training. Ansonsten kann die Trainingsgebühr nicht erlassen werden.
- Das Training findet jeweils ab drei angemeldeten Teams statt.
- Die Hunde bitte vor Trainingsbeginn versäubern.
- Am Treffpunkt beim Auto warten.
- Die 4-Beiner nur angeleint aus dem Auto lassen.
- Geruchsstoffe sind frisch und einzeln in Plastiktüten/Gläser verpackt mitzubringen.
Verschiedenes
- Der Hundehalter versichert, dass für sein Tier eine Hundehaftpflichtversicherung vorliegt und eine angemessene Impfung erfolgt ist.
- Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder Hundehalter haftet für die von seinem Hund verursachten Schäden.
- Vor der Teilnahme an Trainings ist der Besitzer verpflichtet, über aggressives Verhalten oder Krankheiten zu informieren.
- Die Betreiber achten stets auf ein friedliches Miteinander. Sollte es dennoch zu Auseinandersetzungen unter den Tieren kommen, übernehmen die Betreiber keine Haftung dafür.
- Die Läufigkeit einer Hündin muss dem Trainer bekannt gegeben werden.
- Hilfsmittel, die dem Tier Schmerzen, Ängste oder Verletzungen zufügen, sind verboten.
- Die Betreiber behalten sich vor, einzelnen Hunden und deren Besitzern Platzverbot resp. Trainingsverbot beim SMC zu erteilen.
- Mit dem Akzeptieren der AGB beim Kauf, wird die Genehmigung zur Speicherung und Verarbeitung der Daten erteilt. Eine Weitergabe der Daten ist ausgeschlossen.
- Hinweis zur Veröffentlichung von Bild- und Filmmaterial: Es können Bild- und Filmaufnahmen entstehen, auf denen Sie zu erkennen sind. Sollte eine Veröffentlichung der eigenen Person auf Film- oder Bildmaterial nicht erwünscht sein, ist dies bei der Anmeldung gesondert zu vermerken.
Abonnementskarten:
Das 10er-Abonnement beim SMC Swiss Mantrailing Coaching kostet CHF 350.- und beinhaltet 11 Trainings von jeweils 1 Trail oder nach Absprache mit dem Trainer einen Spezialtrail, z.Bsp. 2 kürzere Trails, Prüfungsvorbereitungstrail etc.
Das 5er-Abonnement beim SMC Swiss Mantrailing Coaching kostet CHF 175.- und beinhaltet 5 Trainings von jeweils 1 Trail oder nach Absprache mit dem Trainer einen Spezialtrail, z.Bsp. 2 kürzere Trails, Prüfungsvorbereitungstrail etc.
Abonnementskarten
Die Abonnementskarten können gegen Barzahlung, Bankzahlung oder Twint direkt vom SMC bzw. dem jeweiligen Stützpunkten bezogen werden.
Die Karten müssen bei Abgabe bezahlt werden.
Verlust der Karte / Haftung
Das SMC haftet nicht für verloren gegangene Abonnementskarten. Die Aufbewahrung der Abonnementskarte ist Sache des Teilnehmers.
Vergisst der Teilnehmer die Abonnementskarte, muss das Training bar bezahlt werden.
Abmeldung und Stornierung
Mit Einzahlung der Seminarkosten ist die Anmeldung verbindlich und der Teilnehmer erklärt damit sein Einverständnis zu den vorliegenden Vertragsbedingungen. Die Teilnahme kann bis 30 Tage vor Seminarbeginn gegen Bezahlung einer Umtriebspauschale von Fr. 30.00 annulliert werden. Bei einer späteren Annullation bzw. Nichtteilnahme, gleich aus welchem Grund (dh. Auch bei Krankheit, Unfall etc.) sind grundsätzlich die gesamten Seminarkosten geschuldet (pauschaler Schadenersatz), es sei denn, der betroffene Teilnehmer kann einen Ersatzteilnehmer stellen oder es kann ein Ersatzteilnehmer von einer allfälligen Warteliste nachrücken. Die Veranstalterin hält sich das Recht vor, Seminare aus berechtigten Gründen zu verschieben oder abzusagen. In diesem Fall werden die Seminarkosten vollumfänglich zurückerstattet. Der Abschluss sämtlicher Versicherungen (Annullation-, Haftpflicht- und Unfallversicherung) obliegt dem Teilnehmer. Die Veranstalterin lehnt jegliche Form der Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden vollumfänglich ab. Es ist das Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist am Domizil der Veranstalterin.